Wie viel grünes Gas benötige ich und bis wann?
Bestandsanlagen mit Übergangsfrist
Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurden, können bis 2045 weiterhin mit Erdgas betrieben werden.
Staffelung für Neuinstallationen nach Einbaudatum
Für den Einbau bis 30.06.2028 in Bestandsgebäuden: Hier ist ein zeitlich gestaffelter Anteil an grünem Gas erforderlich:
- Ab 01.01.2029: 15% grünes Gas
- Ab 01.01.2035: 30% grünes Gas
- Ab 01.01.2040: 60% grünes Gas
- Ab 01.01.2045: 100% grünes Gas
Für den Einbau ab 01.07.2028 in Bestandsgebäuden gilt: Sie benötigen einen konstanten Anteil von 65% grünem Gas bis 2045, ohne weitere Steigerung.
Zu beachten bei Neubauten mit Gasheizung: Seit dem 01.01.2024 ist auch hier ein konstanter Anteil von 65% grünem Gas erforderlich, der bis 2045 nicht weiter ansteigt.
Mit uns auf der sicheren Seite
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Mehr zum Thema GEG und Heizen
Sie haben weiteren Fragen zum Thema GEG und Heizen? Hier gelangen Sie zu unserem digitalen Kompass zum Gebäudeenergiegesetz.