Energieversorgung
Soll ich mir überhaupt noch einen Gasanschluss verlegen lassen? Und lohnt sich noch der Einbau einer Gasheizung?
Wer sich für einen Gasanschluss entschieden hat, ist auf der sicheren Seite. Denn auch in Zukunft wird es ohne gasförmige Energie nicht gehen. CO2-neutrale, klimaschonende Gase wie Wasserstoff und Biomethan müssen Erdgas zu großen Teilen ablösen. Daran arbeiten Politik und Energieversorger jetzt noch verstärkt, um das zu beschleunigen.
Wie sieht es mit den Gasreserven aus?
Ihre Gasversorgung ist sicher.
Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Gasspeicherkapazitäten.
Durch das am 30.04.2022 in Kraft getretene Gasspeichergesetz wurde die Vorsorge für den Winter weiter verbessert. Die Zielvorgabe bis zum 01.11.2025 die Gasspeicherfüllstände auf 70% zu bringen, wurde am 25.08.2025 erreicht.
Zusätzlich wurden mit Beginn des Ukrainekrieges die Gaslieferwege nach Deutschland neu organisiert und die Lieferkapazitäten für verflüssigtes Erdgas (LNG) stark ausgeweitet.
Mit diesen Kapazitäten kann Deutschland nach DVGW-Reichweitenprognose über den 30. April 2026 hinaus versorgt werden.
Zu den aktuellen Füllständen der Gasspeicher in Deutschland finden sie weitere Informationen auf den folgenden, offiziellen Seiten des DVGW und der Bundesagentur:
DVGW e.V.: Füllstände der Gasspeicher für Deutschland mit Reichweitenprognose
Bundesnetzagentur: Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland
Wie zukunftsfähig ist ein Gasanschluss?
Wir bauen unsere Versorgungsnetze weiter aus. Erst kürzlich haben wir den Zuschlag für die Neuerschließung der Gemeinde Bad Hindelang bekommen. Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer haben sich für einen Gasanschluss entschieden – und das mitten in der Krise. Sie haben sich damit für die sichere Versorgung auch in Zukunft entschieden. Denn durch das bestehende Gasnetz wird in Zukunft vermehrt auch klimaneutrales Gas wie Wasserstoff und Biogas fließen. Damit nehmen Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende teil.
Wie steht Erdgas Kempten-Oberallgäu zum Thema Fracking?
Fracking ist nicht nachhaltig. Unsere Energiezukunft ist erneuerbar. Möglicherweise wird Deutschland Frackinggas als Übergangslösung benötigen, um unabhängiger von den Erdgaslieferungen aus Russland zu werden. Diese Lösung muss aber möglichst kurzfristig abgelöst werden, zum Beispiel von grünem Wasserstoff und Biogas. Wir kaufen bei verschiedenen Großhändlern. Die genaue Herkunft des Gases kennen wir nicht.
Das kann ich tun, wenn ich meine Gasrechnung nicht zahlen kann:
Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0800 2521-210.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!
Was bedeutet Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund*innen im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Sie kommt beispielsweise zustande, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen und Energie verbrauchen. Dasselbe gilt beim erstmaligem Energieverbrauch nach Neuanschluss einer Entnahmestelle an das Netz. Die Grundversorgung kann jederzeit innerhalb 14 Tagen gekündigt werden.
Was versteht man unter Ersatzversorgung?
Die Versorgung der Verbraucher*innen mit Energie ist jederzeit gesichert. Dazu dient die Ersatzversorgung. Auch dann, wenn ein Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Versorgung (noch) nicht aufnimmt, wird die Energieversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Scheitert beispielsweise ein Lieferantenwechsel oder muss ein Versorgungsunternehmen Insolvenz anmelden, übernimmt kraft Gesetzes für maximal drei Monate der Grundversorger die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung. Es gelten hierbei die gesonderten allgemeinen Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung.
Dauer der Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate jederzeit gekündigt und ein neuer Liefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eigener Wahl abgeschlossen werden. Schließen Haushaltskunden keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Energie, kommt nach drei Monaten automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande.
Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, GasGVV.
Allgemeine Fragen
Ich verstehe meine Gasrechnung nicht.
Eine genaue Erklärung Ihrer Gasrechnung finden Sie hier.
Wie groß ist das Versorgungsgebiet der EKO?
Eine Karte des Grundversorgungsgebiets der Erdgas Kempten-Oberallgäu GmbH (EKO) finden Sie hier.
Ich rieche Gas: Wass muss ich tun?
Ruhig bleiben!
Aus Sicherheitsgründen mischen wir dem von Natur aus geruchlosen Erdgas einen penetranten Geruchsstoff bei. So können selbst geringe Gasmengen deutlich wahrgenommen werden.
Keine Flammen oder Funken!
Öffnen Sie Fenster und Türen möglichst weit und verlassen Sie anschließend sofort den Raum. Vermeiden sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Machen Sie Ihre Zigaretten aus, löschen Sie alle Kerzen und offenes Feuer. Betätigen Sie keine Lichtschalter- oder Geräte und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose! Schalten Sie auf keinen Fall einen Ventilator, Dunstabzugshaube oder Klimaanlage ein, um die Gaskonzentration im Raum zu senken.
Ebenfalls wichtig: Auf keinen Fall das Telefon oder Handy im Haus benutzen.
Gashahn zudrehen!
Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.
Mitbewohner warnen
Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Wichtig: Klopfen, nicht klingeln! Verlassen Sie dann so schnell wie möglich das Haus.
Verlassen Sie das Haus und rufen Sie dann den Bereitschaftsdienst Ihres zuständigen Netzbetreibers
Die Rufnummer finden Sie meist am Zähler selbst bzw. am Zählerschrank.
Im Netzgebiet von schwaben netz ist der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar unter Telefon 0800 1 82 83 84. Bitte beachten Sie, dass die Telefonate zu Protokollzwecken aufgezeichnet werden.
Verhaltenstipps bei Gasgeruch zum Ausdrucken:
Es riecht nach Gas – was muss ich tun?, deutsche Version (PDF, 170 KB)
It smells of gas – what do I have to do? English version (PDF, 1,8 MB)
Gaz kokuyor – ne yapmam gerekiyor? Türkische Version (PDF, 1,8 MB)
Wie berechnet die EKO meinen Abschlag?
Abschläge sind Beträge, die man monatlich für Warmwasser und Heizung bezahlt. Einmal jährlich errechnen wir anhand der von Ihnen mitgeteilten Zählerstände Ihren Verbrauch und somit ihre Energiekosten. Der Gesamtbetrag der letzten Rechnung wird auf zwölf Zahlungstermine verteilt.
Wenn Sie sich neu bei uns anmelden und einen Tarif bestellen teilen sie uns mit, wie viel Gas Sie schätzungsweise in einem Jahr verbrauchen. Hier können Sie sich ganz einfach an Ihrer letzten Gasrechnung orientieren. Mit Ihren Angaben und unseren Erfahrungswerten legen wir einen monatlichen Anzahlungsbetrag fest.
Wie kann ich meinen Abschlag ändern?
Ändert sich in Ihrem Haushalt der Energieverbrauch, weil eine Person auszieht oder Sie sich eine Solarthermieanlage anschaffen, sollte der Abschlag überprüft und angepasst werden. Wird der geschätzte Verbrauch über- oder unterschritten, erhalten Sie mit der Jahresrechnung Geld zurück oder müssen einen Betrag nachzahlen - je nachdem ob die Differenz positiv oder negativ ausfällt.
Für eine Nachzahlung bei der Jahresabrechnung muss man jedoch nicht unbedingt mehr Energie verbrauchen als im Vorjahr. Es reichen schon gestiegene Energiepreise, wie sie seit Monaten an den Märkten vorherrschen.
Wer Nachzahlungen abmildern will, sollte darum jetzt prüfen, ob die monatlich gezahlten Beträge die tatsächlichen Energiekosten decken. Gern beraten wir Sie dazu in unserem Kundenservice.
Bei weiteren Fragen helfen wir gerne
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Wenn Sie Ihr Thema oder Ihre Frage nicht gefunden haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir gern persönlich, telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie da.


