Gaspreisbremse
Pflichtinformation zu Energiepreisbremsen
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Als Kundin und Kunde von Erdgas Kempten-Oberallgäu brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
• für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
• für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
• für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.
Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.
Wie unterstützt der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?
Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme übernommen hat und auch die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar 2023 greift.
Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?
Gute Nachrichten: Sie müssen nichts tun. Erdgas Kempten-Oberallgäu kümmert sich darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?
Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct / kWh. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.
Sparen lohnt sich also, denn: Verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs, muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Wie hoch fällt meine Entlastung durch die Gaspreisbremse aus?
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel:
Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller auf 15 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct / kWh.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (15 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct / kWh) als Entlastung. In diesem Beispiel sind es 3 Cent.
Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von insgesamt 360 €.
Wann und wie erhalte ich die Entlastung?
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.
Beispiel: Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Gasverbrauch in Höhe von 360 Euro berechnet. Bei 12 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 30 Euro. Im Januar und Februar 2023 bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im März erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im März besonders niedrig.
Wie wird die Soforthilfe Gas (Dezemberhilfe) umgesetzt?
Um Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert – den sogenannten Entlastungbetrag.
Die Höhe der Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.
Dieser errechnete Betrag wird Ihnen auf der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.
Mein Arbeitspreis für Gas liegt unter dem festgelegten Referenzpreis (gedeckelter Preis). Wie ist das geregelt?
Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter dem Referenzpreis (siehe auch oben: "Pflichtinformation zu Energiepreisbremsen") greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.
Die Kundinnen und Kunden von Erdgas Kempten-Oberallgäu profitieren derzeit stärker von der vorausschauenden Einkaufsstrategie des Unternehmens als von den staatlichen Preisbremsen.
Lohnt es sich weiterhin, Energie zu sparen?
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!
Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80%-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.
Wie erhalte ich die Entlastungen, wenn ich zur Miete wohne?
Als Mieterin oder Mieter haben Sie häufig keinen direkten Vertrag mit Ihrem Gas- oder Wärmeversorger abgeschlossen, sondern Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin. Er oder sie erhält deshalb die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie weitergeben.
In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihre Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter in Kontakt, sollten Sie Fragen dazu haben.
Wie werden sich die Preise entwickeln?
Niemand kann heute eine seriöse Prognose dazu abgeben, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden. Momentan beobachten wir an den kurzfristigen Energiebörsen ein Absinken der Tagespreise. Setzt sich dieser Trend auch für längerfristig gehandelte Energie fort, dann rechnen wir in Zukunft mit Preisen, die unterhalb der staatlichen Energiepreisdeckel liegen. Marktbeobachter gehen jedoch davon aus, dass sich die Strom- und Erdgaspreise auch längerfristig auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden.
Gilt die Gaspreisbremse auch bei größeren Unternehmen?
Große Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7,0 Cent/kWh. Wärmekunden erhalten 70 Prozent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Netto- Arbeitspreis von 7,5 Cent/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
Warum sind die Energiepreise so stark gestiegen?
Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots hatten sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.
Aktuell gehen wir für das Jahr 2023 von einem Ende weiterer Preissteigerungen aus und halten mittelfristig Preise unterhalb der staatlichen Energiepreisdeckel für möglich.
Energieversorgung und Preisentwicklung
Ist meine Versorgung mit Gas gesichert?
Die Versorgung unserer Kundinnen und Kunden ist sichergestellt. Wir haben einen politischen Versorgungsauftrag, den werden wir in jedem Fall zuverlässig erfüllen. Politik und Energieversorger arbeiten erfolgreich daran, Ersatz für russisches Erdgas bereitzustellen. Das macht uns unabhängiger und stellt die Versorgung sicher.
Niemand muss frieren. Erdgas Kempten-Oberallgäu kann auf viele Jahre Erfahrung in der Energieversorgung zurückblicken. Als kommunaler Versorger sind wir bestens aufgestellt, um die Herausforderungen der Gegenwart zu bestehen. Dazu kommt, dass private Haushalte besonders geschützt sind. Sollte das Gas dennoch knapp werden, werden nach einem ausgearbeiteten Stufenplan zunächst energieintensive Industrie- und Gewerbebetriebe aufgefordert, auf andere Energiequellen umzusteigen.
Wie steht es aktuell um die Gasreserven?
Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate zu versorgen - vorausgesetzt, die Speicher sind zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt.
Am 30.4.2022 trat das Gasspeichergesetz in Kraft. Mit dem neuen Gasspeichergesetz wurde die Vorsorge für den Winter weiter verbessert. Die Gasspeicherfüllstände sind stabil und betragen aktuell nahezu 100%.
Welche Auswirkungen hat der Krieg für die Energieversorgung in Zukunft?
Aufgrund der aktuellen Situation besteht übereinstimmend der große politische Wille, sich künftig von Gas aus Russland unabhängig zu machen. Neben der Erschließung neuer Lieferanten müssen wir hierfür die Anstrengungen zu mehr grüner Energie verstärken: Unsere Energiezukunft sind innovative und nachhaltige Energiekonzepte und der Ausbau erneuerbarer Energien. Unser Gasnetz bauen wir seit längerem systematisch um, so dass es zukünftig zu 100 Prozent Wasserstoff transportieren kann.
Erneuerbare Energiequellen sind unsere Zukunft. Daran arbeiten wir. Seit mehreren Jahren sind alle Komponenten, die wir in unseren Netzen verbauen, wasserstoff-ready/H2-ready. Darüber hinaus sind wir Mitinitiatoren von H2vorOrt. Die Initiative aus Energieversorgern und dem VKU (Verband kommunaler Unternehmen) hat eine Strategie entwickelt, mit der das Gasverteilnetz in Deutschland bis 2045 vollständig klimaneutral sein kann. Es geht einerseits darum, das bestehende Netz für den Transport von Wasserstoff technisch zu ertüchtigen und es auszubauen. Andererseits muss die Versorgung über Fernleitungen durch dezentrale Power-to-Gas-Anlagen vor Ort ergänzt werden. Auch andere klimaneutrale Gase sind in die Planung mit einbezogen.
Wir bieten seit langer Zeit Dienstleistungen und nachhaltige Konzepte rund um die Energieversorgung an. Dazu gehören zum Beispiel nachhaltige Wärmenetze, die mit Biogas betrieben werden. Wir entwickeln Konzepte, die erneuerbare Energien wie zum Beispiel Photovoltaik einbeziehen.
Unsere Energiezukunft ist erneuerbar. Ohne Gas-förmige Energieträger wird es aber auch in Zukunft nicht gehen. LNG aus USA, Katar, Australien und anderen Ländern kann die deutsche und europäische Abhängigkeit von Russland verringern, schont aber nicht automatisch Umwelt und Klima. LNG ist Liquified Natural Gas, also verflüssigtes Erdgas. Es wird auf etwa –161° Celsius abgekühlt und dabei verflüssigt. Vorteil ist, es nimmt so nur noch einen Bruchteil seines ursprünglichen Volumens ein und ist deshalb per Schiff transportierbar. LNG ist kein Flüssiggas (LPG)! LPG ist ein Abfallprodukt aus der Mineralölindustrie. Wir setzen uns dafür ein, dass Wasserstoff und andere klimaneutrale Gase auf lange Sicht Erdgas ersetzen. Dafür machen wir zum Beispiel unsere Verteilnetze Stück für Stück H2-ready.
Welche Alternativen zu Gas gibt es?
Wir haben H2vorOrt mitinitiiert und setzen uns aktiv dafür ein, dass Wasserstoff im Energiemix der Zukunft einen festen Platz bekommt. Neben Wasserstoff kann auch Biogas eine Alternative sein. Für Biomethan haben wir reiche Expertise und langjährige Erfahrung. Wir prüfen gerade, ob wir daran anknüpfen können. Wie erfolgreich das gelingt, hängt auch von politischen Rahmenbedingungen ab, die gerade in den vergangenen Jahrzehnten dafür gesorgt haben, dass sich Biogas-Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen. In Altenstadt befindet sich eine Aufbereitungsanlage, die aus biogenen Reststoffen Biomethan erzeugt – das ist wirklich nachhaltig, umwelt- und klimaschonend. Denn der Abfall ist sowieso da und kann auf diese Weise klimaneutral weiterverwertet werden. Das können zum Beispiel Reste aus Molkereien, Schlachtabfälle oder Grünschnitt sein.
Wie werden sich die Preise entwickeln?
Niemand kann heute eine seriöse Prognose dazu abgeben, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden. Momentan beobachten wir an den kurzfristigen Energiebörsen ein Absinken der Tagespreise. Setzt sich dieser Trend auch für längerfristig gehandelte Energie fort, dann rechnen wir in Zukunft mit Preisen, die unterhalb der staatlichen Energiepreisdeckel liegen. Marktbeobachter gehen jedoch davon aus, dass sich die Erdgaspreise auch längerfristig auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden.
Soll ich mir überhaupt noch einen Gasanschluss verlegen lassen? Und lohnt sich noch der Einbau einer Gasheizung?
Wer sich für einen Gasanschluss entschieden hat, ist auf der sicheren Seite. Denn auch in Zukunft wird es ohne gasförmige Energie nicht gehen. CO2-neutrale, klimaschonende Gase wie Wasserstoff und Biomethan müssen Erdgas zu großen Teilen ablösen. Daran arbeiten Politik und Energieversorger jetzt noch verstärkt, um das zu beschleunigen.
Wie zukunftsfähig ist ein Gasanschluss?
Wir bauen unsere Versorgungsnetze weiter aus. Erst kürzlich haben wir den Zuschlag für die Neuerschließung der Gemeinde Bad Hindelang bekommen. Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer haben sich für einen Gasanschluss entschieden – und das mitten in der Krise. Sie haben sich damit für die sichere Versorgung auch in Zukunft entschieden. Denn durch das bestehende Gasnetz wird in Zukunft vermehrt auch klimaneutrales Gas wie Wasserstoff und Biogas fließen. Damit nehmen Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende teil.
Wie steht Erdgas Kempten-Oberallgäu zum Thema Fracking?
Fracking ist nicht nachhaltig. Unsere Energiezukunft ist erneuerbar. Möglicherweise wird Deutschland Frackinggas als Übergangslösung benötigen, um unabhängiger von den Erdgaslieferungen aus Russland zu werden. Diese Lösung muss aber möglichst kurzfristig abgelöst werden, zum Beispiel von grünem Wasserstoff und Biogas. Wir kaufen bei verschiedenen Großhändlern. Die genaue Herkunft des Gases kennen wir nicht.
Das empfehlen wir Ihnen, als unsere Stammkundinnen und -kunden:
Bleiben Sie unsere geschätzte Kundin und unser geschätzter Kunde. Mit Ihrem derzeitigen Tarif haben Sie eine preisgünstige und sichere Alternative gewählt. Von unserem vorausschauenden und langfristig orientierten Energieeinkauf profitieren Sie auch in Zukunft.
Das kann ich tun, wenn ich meine Gasrechnung nicht zahlen kann:
Sprechen Sie mit uns. Beispielsweise vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Ratenplan. Gemeinsam finden wir für jede Situation eine geeignete Lösung!
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag unter Tel. 0800 2521-210.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!
Was bedeutet Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund*innen im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Sie kommt beispielsweise zustande, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen und Energie verbrauchen. Dasselbe gilt beim erstmaligem Energieverbrauch nach Neuanschluss einer Entnahmestelle an das Netz. Die Grundversorgung kann jederzeit innerhalb 14 Tagen gekündigt werden.
Was versteht man unter Ersatzversorgung?
Die Versorgung der Verbraucher*innen mit Energie ist jederzeit gesichert. Dazu dient die Ersatzversorgung. Auch dann, wenn ein Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Versorgung (noch) nicht aufnimmt, wird die Energieversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Scheitert beispielsweise ein Lieferantenwechsel oder muss ein Versorgungsunternehmen Insolvenz anmelden, übernimmt kraft Gesetzes für maximal drei Monate der Grundversorger die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung. Es gelten hierbei die gesonderten allgemeinen Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung.
Dauer der Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate jederzeit gekündigt und ein neuer Liefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen eigener Wahl abgeschlossen werden. Schließen Haushaltskunden keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Energie, kommt nach drei Monaten automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande.
Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, GasGVV.
Wer zählt zu den Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG?
Haushaltskunden und -kundinnen sind Letztverbraucher, die Energie im Niederdruck- oder Niederspannungsnetz überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Aktivierung der Stufe 2 im Notfallplan Gas, die so genannte Alarmstufe: Was heißt das?
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 im Notfallplan Gas die 2. Stufe ausgerufen, die so genannte Alarmstufe. Die Ausrufung der Alarmstufe ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die Abhängigkeit von Erdgas, insbesondere aus Russland, weiter verringern soll. Sie hat die Voraussetzungen für weitere politische Entscheidungen – wie bspw. die verstärkte Kohleverstromung – geschaffen.
Im Gasversorgungsnetz in Bayerisch-Schwaben sind die Gasflüsse seither weiterhin bei 100%. Alle Vorlieferanten erfüllen ihre Verträge zu 100%.
In der Alarmstufe – Stufe 2 des Notfallplans Gas – sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Einsparung von Energie. Es kommt zu keinen von der Bundesnetzagentur angeordneten Abschaltungen oder vergleichbaren Markteingriffen.
Die Ausrufung der Alarmstufe hat zunächst keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir rechnen im aktuellen Winter mit keiner Verknappung der Energie und gehen momentan davon aus, dass wir auch gut durch den nächsten Winter kommen (Heizperiode 2023/24). Wir alle sind aufgerufen, Energie einzusparen, damit wir es schaffen, die Gasspeicher auch für den nächsten Winter wieder zu 100% zu füllen. energie schwaben unterstützt die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen und stellt umfangreiche Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat ebenfalls eine FAQ-Liste erstellt. Diese finden Sie hier als pdf zum Download.
Allgemeine Fragen
Ich verstehe meine Gasrechnung nicht.
Eine genaue Erklärung Ihrer Gasrechnung finden Sie hier.
Wie groß ist das Versorgungsgebiet der EKO?
Eine Karte des Grundversorgungsgebiets der Erdgas Kempten-Oberallgäu GmbH (EKO) finden Sie hier.
Ich rieche Gas: Wass muss ich tun?
Ruhig bleiben!
Aus Sicherheitsgründen mischen wir dem von Natur aus geruchlosen Erdgas einen penetranten Geruchsstoff bei. So können selbst geringe Gasmengen deutlich wahrgenommen werden.
Keine Flammen oder Funken!
Öffnen Sie Fenster und Türen möglichst weit und verlassen Sie anschließend sofort den Raum. Vermeiden sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte: Machen Sie Ihre Zigaretten aus, löschen Sie alle Kerzen und offenes Feuer. Betätigen Sie keine Lichtschalter- oder Geräte und ziehen Sie keine Stecker aus der Steckdose! Schalten Sie auf keinen Fall einen Ventilator, Dunstabzugshaube oder Klimaanlage ein, um die Gaskonzentration im Raum zu senken.
Ebenfalls wichtig: Auf keinen Fall das Telefon oder Handy im Haus benutzen.
Gashahn zudrehen!
Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitungen.
Mitbewohner warnen
Warnen Sie Ihre Mitbewohner. Wichtig: Klopfen, nicht klingeln! Verlassen Sie dann so schnell wie möglich das Haus.
Verlassen Sie das Haus und rufen Sie dann den Bereitschaftsdienst Ihres zuständigen Netzbetreibers
Die Rufnummer finden Sie meist am Zähler selbst bzw. am Zählerschrank.
Im Netzgebiet von schwaben netz ist der Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar unter Telefon 0800 1 82 83 84. Bitte beachten Sie, dass die Telefonate zu Protokollzwecken aufgezeichnet werden.
Verhaltenstipps bei Gasgeruch zum Ausdrucken:
Es riecht nach Gas – was muss ich tun?, deutsche Version (PDF, 170 KB)
It smells of gas – what do I have to do? English version (PDF, 1,8 MB)
Gaz kokuyor – ne yapmam gerekiyor? Türkische Version (PDF, 1,8 MB)
Wie berechnet die EKO meinen Abschlag?
Abschläge sind Beträge, die man monatlich für Warmwasser und Heizung bezahlt. Einmal jährlich errechnen wir anhand der von Ihnen mitgeteilten Zählerstände Ihren Verbrauch und somit ihre Energiekosten. Der Gesamtbetrag der letzten Rechnung wird auf zwölf Zahlungstermine verteilt.
Wenn Sie sich neu bei uns anmelden und einen Tarif bestellen teilen sie uns mit, wie viel Gas Sie schätzungsweise in einem Jahr verbrauchen. Hier können Sie sich ganz einfach an Ihrer letzten Gasrechnung orientieren. Mit Ihren Angaben und unseren Erfahrungswerten legen wir einen monatlichen Anzahlungsbetrag fest.
Wie kann ich meinen Abschlag ändern?
Ändert sich in Ihrem Haushalt der Energieverbrauch, weil eine Person auszieht oder Sie sich eine Solarthermieanlage anschaffen, sollte der Abschlag überprüft und angepasst werden. Wird der geschätzte Verbrauch über- oder unterschritten, erhalten Sie mit der Jahresrechnung Geld zurück oder müssen einen Betrag nachzahlen - je nachdem ob die Differenz positiv oder negativ ausfällt.
Für eine Nachzahlung bei der Jahresabrechnung muss man jedoch nicht unbedingt mehr Energie verbrauchen als im Vorjahr. Es reichen schon gestiegene Energiepreise, wie sie seit Monaten an den Märkten vorherrschen.
Wer Nachzahlungen abmildern will, sollte darum jetzt prüfen, ob die monatlich gezahlten Beträge die tatsächlichen Energiekosten decken. Gern beraten wir Sie dazu in unserem Kundenservice.
Bei weiteren Fragen helfen wir gerne
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Wenn Sie Ihr Thema oder Ihre Frage nicht gefunden haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir gern persönlich, telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie da.